Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Schriftliche Individualbedingungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets frei und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager. Entgegenstehende Vereinbarungen
müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Soweit nicht anders angegeben ist das Liefer- und Leistungsdatum gleich
dem Rechnungsdatum.
4.2. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.4. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und / oder
aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei
unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
4.5. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine
Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des
Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in
Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
4.6. Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt der Zeitpunkt der RechnungsStellung als Zeitpunkt der Leistung.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist.
5.3. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn wir eigene Transportmittel einsetzen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Wir haften gegenüber Privatkunden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für zum Zeitpunkt des Verkaufs vorliegende Sachmängel an neuen Waren für die Dauer von 24 Monaten. Bei als Gebrauchtteil verkaufter Ware verkürzt sich die Haftungsdauer gegenüber Privatkunden auf 12 Monate. Gegenüber Gewerbetreibenden Kunden beträgt die Haftungsdauer für Sachmängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung 12 Monate bei Neuprodukten. Bei Gebrauchten Produkten erfolgt, wenn keine weitergehenden Vereinbarungen getroffen wurden, gegenüber Gewerbetreibenden Kunden der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw.
Gerät zur Reparatur an uns zu schicken.
6.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn
die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden
aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
6.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne unsere
schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom
Kunden selbst geltend gemacht werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
7.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller/Distributor
jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentumsrecht
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum
des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert)
auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Ware an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht
in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt
der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns
abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung
offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
zu erteilen und vorzulegen.
7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung,
hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder
Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach 7 Tagen
rein Netto ohne Abzug fällig. Es gilt das auf der Rechnung angegebene
Fälligkeitsdatum gemäß §284 Abs. 2 S. 1 BGB. Rechnungsstellung
erfolgt mit der Lieferung oder dem erbringen der Leistung.
8.2. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht uns ohne weitere Mahnung
ein Anspruch auf Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens
jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die
Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen.
8.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß
nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind.
9. Schutz- und Urheberrechte
9.1. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten,
falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten
durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind
alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers
derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene
Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein
von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht
dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produkts zu verschaffen.
Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich
ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, daß das
Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und
den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen zu erstatten.
9.2. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein
System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers
das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten
resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des
Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
10. Export
Der Export der von uns gelieferten Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer
schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, daß der Käufer selbst
verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu
beachten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort ist Uhingen.
11.2. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Göppingen. Im Verkehr
mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG wird Göppingen insgesamt
als Gerichtsstand vereinbart.
11.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des EGK und EAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein
oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst
genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
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