Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich

1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2. Schriftliche Individualbedingungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebot

2.1. Unsere Angebote sind stets frei und unverbindlich.

2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Preise

3.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1. Soweit nicht anders angegeben ist das Liefer- und Leistungsdatum gleich dem Rechnungsdatum.

4.2. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

4.4. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und / oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.5. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

4.6. Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt der Zeitpunkt der RechnungsStellung als Zeitpunkt der Leistung.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.

5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

5.3. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn wir eigene Transportmittel einsetzen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Wir haften gegenüber Privatkunden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für zum Zeitpunkt des Verkaufs vorliegende Sachmängel an neuen Waren für die Dauer von 24 Monaten. Bei als Gebrauchtteil verkaufter Ware verkürzt sich die Haftungsdauer gegenüber Privatkunden auf 12 Monate. Gegenüber Gewerbetreibenden Kunden beträgt die Haftungsdauer für Sachmängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung 12 Monate bei Neuprodukten. Bei Gebrauchten Produkten erfolgt, wenn keine weitergehenden Vereinbarungen getroffen wurden, gegenüber Gewerbetreibenden Kunden der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

6.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.4. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken.

6.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

6.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

6.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

7.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller/Distributor jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.

7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.

7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

8. Zahlung

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach 7 Tagen rein Netto ohne Abzug fällig. Es gilt das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum gemäß §284 Abs. 2 S. 1 BGB. Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung oder dem erbringen der Leistung.

8.2. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht uns ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

8.3. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

8.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

9. Schutz- und Urheberrechte

9.1. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produkts zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen zu erstatten.

9.2. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.

10. Export

Der Export der von uns gelieferten Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, daß der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort ist Uhingen.

11.2. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Göppingen. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG wird Göppingen insgesamt als Gerichtsstand vereinbart.

11.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und EAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
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